Anschaffung von Schulbüchern im Eigenanteil (§96, Abs. 5 Schulgesetz NRW) für das Schuljahr 2022/2023
Liebe Eltern,
ihre Kinder bekommen im kommenden Schuljahr wieder viele Bücher von der Schule ausgeliehen und auch einen Teil der Arbeitshefte gestellt, obwohl diese alle als Verbrauchsmaterial gelten.
Sie sind als Eltern dennoch gesetzlich verpflichtet, pro Schuljahr einen Eigenanteil zu leisten. Daher bitten wir darum, falls Sie sich nicht bereits an einer Sammelbestellung beteiligt haben, folgende Bücher bis zum 10.08.22 für ihr/e Kind/er zu kaufen.
Sollten Sie Anspruch auf Lernmittelbefreiung haben, dann denken Sie bitte daran, den entsprechenden Antrag (siehe unten) zeitnah bei der Stadt Remscheid einzureichen.
Vielen Dank!