Häufige Fragen

13plus – unsere Übermittagsbetreuung

Informationen zur Übermittagsbetreuung finden Sie hier: https://www.ema-rs.de/13-plus/.

Corona-Regelungen

Liebe Eltern,

liebe Schülerinnen und Schüler,

die Freude darüber, dass wir im August an der EMMA wieder mit Präsenzunterricht beginnen konnten, war allen Mitgliedern unserer Schulgemeinde deutlich anzumerken. Damit die Phase eines kontinuierlichen Unterrichtens vor Ort lange Zeit Bestand hat, halten wir es für sehr förderlich, weiterhin am Tragen der Maske während der Unterrichtszeit festzuhalten. Die bisherigen Ereignisse belegen: Der Umfang des Präsenzunterrichts bleibt höher je intensiver den Hygienemaßnahmen Rechnung getragen worden ist. Als oberstes Ziel unseres Handelns steht die Gesundheit aller am Schulleben Beteiligten. Das Corona-Virus gefährdet das Wohl aller Schülerinnen und Schüler einschließlich ihrer Angehörigen sowie aller Lehrkräfte und deren Familien. Wir hoffen daher auf Ihr und Euer Verständnis dafür, dass in den Klassen weiterhin die Masken getragen werden.

Tritt trotz aller Maßnahmen ein Corona-Fall in der Schule auf, so entscheiden die Gesundheitsämter darüber, wie viele und welche Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte in Folge eines Corona-Falls in Quarantäne müssen.

Nach den Herbstferien 2020 gibt es aktuell neue Regelungen:

Was passiert bei extremen Wetterlagen?

Ein zwingender Grund für ein Schulversäumnis kann der plötzliche Eintritt extremer Witterungsverhältnisse – wie zum Beispiel starker Schneefall, Eisglätte oder Sturm – sein. In diesem Fall gilt grundsätzlich: Die Eltern entscheiden morgens, ob der Schulweg für ihre Kinder zumutbar ist. Volljährige Schülerinnen und Schüler entscheiden selbst. In jedem Fall muss aber die Schule informiert werden. Da das Nichterscheinen in der Schule in derartigen Fällen entschuldigt ist, können Schülerinnen und Schülern hieraus auch keine negativen Konsequenzen entstehen.

Wichtig ist, dass Schülerinnen und Schüler sicher und gesund zur Schule kommen.

Wenn sich Eltern dafür entscheiden, ihr Kind nicht zur Schule zu schicken, muss die Schule darüber unverzüglich noch am selben Morgen informiert werden. Das Gleiche gilt auch für die volljährigen Schülerinnen und Schüler, die sich entscheiden, aufgrund der extremen Witterungsverhältnisse nicht zur Schule zu gehen. Die Information des EMMA-Gymnasiums erfolgt bitte nicht per Telefon, da sonst in kurzer Zeit die Telefonleitung überlastet wäre. Stattdessen informieren Eltern und volljährige Schüler das EMMA-Gymnasium bitte per Mail an die Mailadresse der Schule: info@emagym.de.
Im Betreff befindet sich bitte der Hinweis: „Starker Schneefall oder Sturm“.

Sollten Eltern oder volljährige Schüler keine Mail schreiben können, so entschuldigen sie das Fehlen unmittelbar am nächsten Schultag schriftlich bei der Klassen- oder Stufenleitung.

Genauere Informationen finden Sie auch auf der Seite des Schulministeriums unter:

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Eltern/Schulleben/Schulausfall/index.html

Krankmeldung und Entschuldigungspraxis Sekundarstufe I

ERLÄUTERUNGEN ZUR ENTSCHULDIGUNGS- UND BEURLAUBUNGSPRAXIS AM EMMA-HERWEGH-GYMNASIUM REMSCHEID IN DER SEKUNDARSTUFE I

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,

im Sinne der Transparenz und einer guten Zusammenarbeit von Schule und Elternhaus möchten wir Sie im Folgenden über die Entschuldigungs- und Beurlaubungspraxis am Emma-Herwegh-Gymnasium in Kenntnis setzen.

Krankheitsbedingtes Fehlen
Kann Ihr Kind die Schule aufgrund einer Erkrankung nicht besuchen, muss es vor Schulbeginn als fehlend entschuldigt werden. Bitte senden Sie bis 7.45 Uhr eine E-Mail an das Sekretariat der Schule (info@emagym.de), in der Sie folgende Angaben machen: Name und Vorname Ihres Kindes, Klasse, Grund für das Fehlen, voraussichtliche Dauer des Fehlens. Darüber hinaus müssen die Fehlzeiten im Schulplaner Ihres Kindes eingetragen werden. Auf den entsprechenden Seiten des Schulplaners finden Sie eine Tabelle, in der Sie bitte das Datum bzw. den Zeitraum der Abwesenheit sowie die Anzahl der Fehlstunden eintragen und Ihre Eintragung durch Ihre Unterschrift bestätigen. Der Schulplaner ist der Klassenleitung unmittelbar nach Rückkehr in die Schule unaufgefordert vorzuzeigen, sodass die Stunden entsprechend im Klassenbuch entschuldigt werden können. Sollte Ihr Kind im Verlauf des Schultages erkranken, so muss es die Kollegin/den Kollegen, die/der gerade in der Klasse Unterricht hat, über den Grund der Abmeldung informieren. Die Kollegin/der Kollege vermerkt die Abmeldung im Schulplaner sowie im Klassenbuch. Zudem muss Ihr Kind Sie vom Sekretariat aus telefonisch kontaktieren, um Sie über den Grund der Abmeldung zu informieren und Modalitäten den Heimweg betreffend zu klären. Bitte achten Sie darauf, dass im Sekretariat stets aktuelle Telefonnummern für den Notfall hinterlegt sind, unter der Sie auf jeden Fall erreichbar sind. Die entstehenden Fehlstunden entschuldigen Sie mittels Schulplaner (s.o.).
Fehlt Ihr Kind krankheitsbedingt unmittelbar vor/nach den Ferien ist eine Schulunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen. Zusätzlich sind die Stunden in gewohnter Weise im Schulplaner zu entschuldigen. Diese Regelung gilt auch für lange Wochenenden bzw. Brückentage (wie z.B. Brauchtumspflege über Karneval, Pfingsten, Christi Himmelfahrt, Fronleichnam o.ä.).

Beurlaubungspraxis
Für eine Beurlaubung vom Unterricht bedarf es eines wichtigen Grundes. Eine Beurlaubung ist zum Beispiel aus persönlichen Gründen (z.B. die Teilnahme an Wettkämpfen oder Theaterproben. Hier bitte eine entsprechende Bescheinigung des Veranstalters/Vereinsbeifügen, aus der hervorgeht, aus welchem Grund Ihr Kind von der Schule freigestellt werden soll), bei religiösen Festen (Kinder dürfen an wichtigen religiösen Festen teilnehmen und dafür an einem Tag vom Unterricht befreit werden), bei Hochzeit oder bei schwerer Krankheit oder einem Todesfall in der Familie möglich. Beurlaubungsanträge, die bis zu zwei Schultage betreffen (ausgenommen sind Tage unmittelbar vor oder nach den Ferien), sind schriftlich (nicht im Schulplaner oder per E-Mail) und mindestens eine Woche vorher über die Klassenleitung an die Schule zu richten. Beurlaubungsanträge, die

1) einen Tag vor oder nach den Ferien betreffen oder
2) mehr als zwei Tage umfassen,

sind mindestens eine Woche vorher schriftlich direkt an die Schulleitung zu richten. Von der Klassenleitung/der Schulleitung beurlaubte Stunden/Tage werden nicht als Fehlstunden gewertet und müssen nicht über den Schulplaner entschuldigt werden.

Arzttermine
Wir bitten Sie, Arzttermine nach Möglichkeit außerhalb des Unterrichts zu vereinbaren, damit Ihr Kind möglichst wenig Unterricht versäumt. Sollte dies im Einzelfall nicht möglich sein, so ist die Klassenleitung vorab über eine Mitteilung im Schulplaner zu informieren. Die Stunden werden wie gewohnt im Schulplaner entschuldigt, eine Bescheinigung der Praxis ist vorzulegen.

Teilnahme an schulischen Veranstaltungen während des Unterrichts
Schülerinnen und Schüler der Schule nehmen immer wieder an Wettkämpfen, Wettbewerben und fachgebundenen Exkursionen teil und repräsentieren so die Schule auf vielfältige Weise bei unterschiedlichen Veranstaltungen. Oftmals finden diese Aktivitäten während des Unterrichts statt: z.B. die Teilnahme an Wettkämpfen oder Theaterproben. Da es sich hier um schulische Veranstaltungen handelt, werden diese Fehlzeiten nicht auf dem Zeugnis vermerkt und müssen nicht durch die Eltern entschuldigt werden. Bei eventuellen Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Klassenleitung.

Krankmeldung und Entschuldigungspraxis Sekundarstufe II

Informationen über die Abläufe bei Krankmeldungen und der Entschuldigungspraxis in der Oberstufe finden sie auf dem Homepage-Bereich der Oberstufe.

Wer macht was an der EMA?

In der Schule gibt es viele Menschen, die die verschiedensten Funktionen und Aufgaben erfüllen. Wer was an der EMMA macht, kann man hier einsehen.

Lernsystem MNSpro

Im Schuljahr 2020/2021 wurde an der EMA das Lernmanagementsystem MNSpro Cloud eingeführt. Dieses stellt die Grundlage für die Weiterentwicklung der digitalen Unterrichtskultur an der EMMA dar und soll nicht zuletzt im Falle möglicher Quarantänephasen die Organisation des Distanzunterrichts erleichtern. Zudem erhalten alle Schüler*innen eine eigene Schul-Mailadresse, wodurch die Kommunikation zwischen Schüler*innen und Lehrer*innen erleichtert werden soll.

Unter folgendem Link gelangt man zum Portal der MNSPro Cloud: portal.mnspro.cloud/

Das System ist datenschutzrechtlich geprüft und entsprich in allen Punkten der Datenschutzgrundverordnung der EU. MNSpro wird von der Stadt Remscheid finanziert und neben der EMMA an sieben weiteren weiterführenden Schulen in Remscheid eingeführt (unter anderem an unseren Kooperationsschulen GBG und AES).

Bei der Nutzung der Cloud werden natürlich Fragen sowohl bei den Schülerinnen und Schülern als auch bei den Eltern aufkommen:
Wie melde ich mich an? Wie schreibe ich Mails und wie kann ich eingegangene Mails abrufen? Wie kann ich Daten herunter- oder hochladen?
Um die Nutzung unseres neuen Lernmanagementsystems MNSpro Cloud noch besser darstellen zu können, wurden Erklärvideos dazu erstellt, die unter den folgenden Links aufgerufen werden können. Viel Spaß beim Ansehen und Lernen!

Wie melde ich mich an?

Wie melde ich mich in der Smartphone-Version (also in der App) an?

Wie sende und empfange ich Mails?

Was können die Apps im Dashboard?

Wie kann ich Dateien speichern und hochladen?

Was mache ich, wenn Lehrer*innen mir Aufgaben schicken?

Wie bekomme ich einen Praktikumsplatz an der EMMA?

Wenn Sie ein Praktikum an der EMMA absolvieren möchten und Fragen hierzu haben, können Sie sich hier informieren.

Unsere EMMA in Remscheid