Die Landesregierung hat sich entschlossen, die Mund- und Nasenbedeckungspflicht im Unterricht aufzuheben, wenn die Schülerinnen und Schüler im Klassenraum einen „festen“ Sitzplatz einnehmen. Verlassen sie den „festen“ Sitzplatz, müssen die Masken wieder aufgezogen werden. Die Maskenpflicht für die Lehrkräfte entfällt, solange sie einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu den Kindern und Jugendlichen einhalten. In den Außenbereichen des Schulgeländes kann weiterhin auf das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes verzichtet werden. Tritt in einer Lerngruppe ein positiver Coronafall auf, beschränken sich die Quarantäneanordnungen auf die direkten Sitznachbarn bzw. Sitznachbarinnen. Eine „Freitestung“ von „engen Kontaktpersonen“ ist weiterhin frühesten am fünften Tag durch einen hochwertigen Test möglich.
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